Neues Waffengesetz 2017

Munition - Bild zum Waffengesetz

Das neue Waffengesetz

Am Abend des 18. Mai 2017 hat der deutsche Bundestag die Änderung des Waffengesetzes beschlossen, die am 6. Juli 2017 offiziell in Kraft getreten ist.

Die entscheidene Änderung erfolgt in der Anpassung der Aufbewahrungsrichtlinien für Waffen und Munition.

Nach dem neuen Gesetzt werden ausschließlich zugelassen:
Waffenschränke der Sicherheitsstufe:

Grad N/0 und Grad 1 nach EN 1143-1

Getrennte Unterbringung von Waffen und Munition nicht erforderlich.


Bestandsschutz

Für Waffenschränke der Stufe A und B, die vor dem 6. Juli 2017 angeschafft wurden und bei der zuständigen Behörde angezeigt waren, gilt ein Bestandsschutz.

Die Tresore können wie folgt weiter verwendet werden:

Waffenschränke mit Sicherheitsstufe A
Maximal 10 Langwaffen, keine Munition
Munition im Stahlblechschrank bzw. Innentresor aus Stahlblech
Kurzwaffen inkl. Munition nur in einem Innentresor Stufe B

Waffenschränke mit Sicherheitsstufe B
Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
Unter 200 kg: Maximal 5 Kurzwaffen
Über 200 kg: Maximal 10 Kurzwaffen
Munition im klassifiziertem Innentresor mit Verschlussvorrichtung

§ 36 Waffengesetz und § 13 AWaffV

Verwahrungs-Richtlinien von Waffen und Munition in Waffenschränken mit folgenden Sicherheitstufen:

Grad N/0

Unbeschränkte Anzahl an Langwaffen inkl. Munition
Unter 200 kg: Maximal 5 Kurzwaffen inkl. Munition
Über 200 kg: Maximal 10 Kurzwaffen inkl. Munition

Grad 1

Unbeschränkte Anzahl an Langwaffen inkl. Munition
Unbeschränkte Anzahl an Kurzwaffen inkl. Munition

 

Bundesamt für Justiz
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
» § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


Eine Modellübersicht der Waffenschränke nach EN 1143-1 für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition finden Sie in unserem Online-Shop.